Ob Facharzt, Klinik, Physiotherapie oder Kontrolluntersuchung – wir bringen Sie zuverlässig und pünktlich hin und wieder zurück. Ruhig, sicher und mit der Zeit, die Sie brauchen.
Ein Arzttermin ist oft schon aufregend genug. Um die Fahrt sollen Sie sich dabei keine Sorgen machen müssen. Genau dafür gibt es Sanftmobil: Wir holen Sie zu Hause ab, bringen Sie sicher zu Ihrem Termin und sind auch für den Rückweg da – pünktlich, ruhig und verlässlich.
Unsere Fahrerinnen und Fahrer nehmen sich Zeit. Wer Unterstützung beim Ein- und Aussteigen braucht, bekommt sie. Wer bis zur Anmeldung oder ins Wartezimmer begleitet werden möchte, wird begleitet. Sie bestimmen, wie viel Hilfe gut für Sie ist.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Fahrt dazugehört? Rufen Sie uns einfach an – wir finden gemeinsam die passende Lösung.
Wir planen mit Puffer und sind rechtzeitig da – damit Sie entspannt und ohne Hektik zu Ihrem Termin kommen.
Niemand wird gehetzt. Unsere Fahrer begegnen Ihnen mit Ruhe, Freundlichkeit und echtem Respekt.
Barrierefreie Fahrzeuge und sichere Fixierung – Sie müssen für die Fahrt nicht umsteigen, wenn Sie das nicht möchten.
Sie melden sich telefonisch, per WhatsApp oder über das Formular.
Wir klären Termin, Abholort und ob Sie Begleitung wünschen.
Wir holen Sie pünktlich zu Hause ab und bringen Sie sicher hin.
Nach dem Termin sind wir auch für den Rückweg für Sie da.
Wir fahren zur Charité (Mitte, Virchow, Benjamin Franklin), zu allen Vivantes-Kliniken, Helios Berlin-Buch und den DRK-Kliniken.
Auch zu Facharztpraxen, Medizinischen Versorgungszentren und Tageskliniken.
Auf Wunsch begleiten wir Sie bis ins Behandlungszimmer und wieder zurück.
Mit Transportschein und z.B. einem Merkzeichen (aG, Bl, TBl oder H) oder Pflegegrad 4/5 ist die Übernahme durch die Kasse die Regel.
Unsere Mercedes-Benz Sprinter mit Hublift sind nach DIN 75078 ausgestattet. Ein crashgetestetes 4-Punkt-Gurtsystem hält Ihren Rollstuhl sicher im rutschfesten Systemboden – so kommen Sie sicher zu jedem Termin.
Zusätzlich schützt Sie ein vollwertiges 3-Punkt-Personenrückhaltesystem mit verstellbarer Kopf- und Rückenstütze – so sicher wie auf jedem Pkw-Sitz.

Ob die Krankenkasse Ihre Krankenfahrt übernimmt, hängt von Ihrer Situation ab. Mit Transportschein und z. B. einem Merkzeichen (aG, Bl, TBl oder H) oder Pflegegrad 4/5 ist die Übernahme die Regel. Fahrten zur ambulanten Behandlung muss die Kasse grundsätzlich vorher genehmigen – bei Merkzeichen aG, Bl oder H sowie Pflegegrad 4 oder 5 (Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung) gilt die Genehmigung als erteilt; für Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie erteilt die Kasse meist eine Dauergenehmigung.
Wir beraten Sie gerne zur Kostenübernahme und Beantragung der Genehmigung und sorgen für eine reibungslose Abwicklung.

| Fahrt | Genehmigung der Kasse? | Was Sie brauchen | Gut zu wissen |
|---|---|---|---|
| Stationäre Aufnahme und Entlassung, vor- und nachstationäre Behandlung, ambulante Operation (§ 115b SGB V) | Nein – keine vorherige Genehmigung | Transportschein von Klinik oder Praxis | Zuzahlung 5–10 € je Fahrt; die Entlassungsfahrt verordnet der Stationsarzt – Krankenhausentlassung organisieren |
| Dialyse, Chemotherapie, Strahlentherapie und vergleichbare Behandlungsserien | Ja – in der Regel als Dauergenehmigung für die ganze Serie | Transportschein mit Angabe der Serie (Zeitraum, Häufigkeit) | Einmal genehmigt, danach fester Fahrplan; Belastungsgrenze meist früh erreicht – Befreiung beantragen |
| Ambulante Behandlung bei Merkzeichen aG, Bl oder H, Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung | Gilt als erteilt – kein Antrag | Transportschein; Ausweis bzw. Pflegegrad-Bescheid zur Hand | Bei Pflegegrad 3 muss der Arzt die dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vermerken – Merkzeichen beantragen |
| Ambulante Behandlung ohne diese Merkmale (z. B. Physiotherapie nach OP, Facharzt, Wundversorgung) | Ja – Einzelfallgenehmigung vor der Fahrt | Transportschein mit ärztlicher Begründung der zwingenden medizinischen Notwendigkeit | Kasse prüft vorab; wir rechnen nur mit Genehmigung ab, sonst fahren Sie als Selbstzahler zum Festpreis |
| Krankentransport (KTW) mit Betreuung oder liegend, Rettungsfahrt | KTW genehmigungspflichtig außer im Notfall; Rettungsfahrt ohne Verordnung | Verordnung durch Arzt oder Notruf 112 | Nicht unsere Leistung – Krankenfahrt oder Krankentransport? |
| Privat versichert, Beihilfe | Nach Tarif – meist Erstattung gegen Rechnung | Verordnung + unsere Rechnung | Sie zahlen selbst – vor Fahrtantritt per Überweisung oder nach Absprache bar beim Einsteigen – und reichen die Rechnung ein; wir stellen sie mit allen Angaben aus |
Für alle Kassenfahrten gilt: Zuzahlung 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Fahrt (§ 61 SGB V) – auch für Kinder; ab der Belastungsgrenze befreit (Ratgeber Zuzahlung). Wie Sie den Transportschein richtig ausfüllen lassen, zeigt der Ratgeber Transportschein Muster 4.
Lassen Sie uns die Fahrt übernehmen – ein Anruf genügt.
Ja, grundsätzlich. Fahrten zur ambulanten Behandlung übernimmt die Krankenkasse nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung (§ 60 SGB V, Krankentransport-Richtlinie). Ohne gesonderten Antrag gilt die Genehmigung als erteilt, wenn ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H vorliegt oder Pflegegrad 4 oder 5 (Pflegegrad 3 mit dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität). Bei Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie erteilt die Kasse in der Regel eine Dauergenehmigung für die ganze Behandlungsserie. In jedem Fall brauchen Sie einen Transportschein (Muster 4) aus Praxis oder Klinik – beim Antrag helfen wir Ihnen.
Für geplante Termine empfehlen wir, möglichst frühzeitig anzufragen, damit wir den Wunschtermin sicher einplanen können. Kurzfristige Fahrten versuchen wir nach Möglichkeit immer einzurichten – fragen Sie einfach an.
Ja. Auf Wunsch begleiten wir Sie bis zur Anmeldung oder ins Wartezimmer. Auch eine eigene Begleitperson kann in der Regel mitfahren – sagen Sie uns bei der Buchung kurz Bescheid.
Selbstverständlich. Wir organisieren Hin- und Rückfahrt aus einer Hand. Wenn die Dauer Ihres Termins unklar ist, stimmen wir den Rückweg flexibel mit Ihnen ab.
Ja. Wir haben barrierefreie Fahrzeuge und transportieren Sie sicher – mit Rollator, Rollstuhl oder bei Bedarf mit unserem Tragestuhlservice.
Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse benötigen Sie eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein). Diesen stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt aus. Gern erklären wir Ihnen, was zu beachten ist.
Bei medizinisch notwendigen Fahrten übernimmt die Krankenkasse die Kosten in der Regel, wenn ein Transportschein vorliegt – etwa bei den Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H im Schwerbehindertenausweis oder bei Pflegegrad 4 oder 5. Andernfalls ist eine Sondergenehmigung nötig.