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Preise & Kostenübernahme

Behindertenfahrdienst Berlin – Was kostet eine Fahrt?

Ehrliche Antwort: Das hängt von Ihrer Fahrt ab – und in vielen Fällen zahlen Sie gar nichts selbst. Wir erklären Ihnen transparent, wer die Kosten übernimmt.

Zwei Wege

So setzen sich die Kosten zusammen

Fahrt über einen Kostenträger

Bei medizinisch notwendigen Fahrten übernimmt oft die Krankenkasse oder ein anderer Kostenträger die Kosten – Sie zahlen dann höchstens den gesetzlichen Eigenanteil.

  • Mit Transportschein (ärztliche Verordnung)
  • Krankenkasse zahlt meist – z. B. bei Dialyse, Reha, Klinik
  • Oft nur kleiner gesetzlicher Eigenanteil für Sie
  • Wir helfen Ihnen beim Antrag und der Abrechnung

Selbstzahler-Fahrt

Wenn kein Kostenträger zuständig ist (z. B. private Fahrten, Flughafen, Ausflüge), rechnen wir fair und transparent ab – mit klarem Preis vorab.

  • Kostenloser, unverbindlicher Kostenvoranschlag
  • Klarer Preis vorab – keine versteckten Kosten
  • Kein Transportschein nötig
  • Antwort auf Ihre Anfrage in der Regel in 2 Stunden
  • Zahlung vor Fahrtantritt – Überweisung vorab oder nach Absprache bar beim Einsteigen

Warum wir keine Preisliste zeigen: Jede Fahrt ist anders – Strecke, Hilfebedarf und Uhrzeit sind bei jedem Menschen verschieden. Eine pauschale Liste wäre unehrlich. Stattdessen sagen wir Ihnen auf Anfrage ehrlich und konkret, was auf Sie zukommt.

Transparenz

Was den Preis beeinflusst

Strecke

Wie weit geht die Fahrt? Kurze Strecke oder Fernfahrt.

Hilfebedarf

Brauchen Sie Begleitung, Tragehilfe oder besondere Sicherung?

Uhrzeit

Tagsüber, nachts, am Wochenende oder an Feiertagen.

Treppen

Wohnung ohne Aufzug? Unser Tragestuhlservice wird berücksichtigt.

Wer zahlt was

Mögliche Kostenträger im Überblick

Krankenkasse

Bei medizinisch notwendigen Fahrten mit Transportschein – z. B. zu Dialyse, Reha, Klinik oder Bestrahlung.

Eingliederungshilfe

Bei Fahrten zur Werkstatt, Förderstätte oder Schule – über LaGeSo, Sozialamt oder Jugendamt.

Pflegekasse

In bestimmten Fällen bei pflegebedingten Fahrten – wir beraten Sie zu den Voraussetzungen.

Rentenversicherung

Bei Fahrten zu einer genehmigten Reha oder Anschlussheilbehandlung.

Wer zahlt welche Fahrt – Überblick (Stand: September 2026, ohne Gewähr)
KostenträgerTypische FahrtenVoraussetzung / NachweisEigenanteil
Gesetzliche KrankenkasseKrankenfahrten zu Arzt, Klinik, Physio-/Ergotherapie; Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie; stationäre Aufnahme und EntlassungTransportschein (Muster 4) vom Arzt; ambulant gilt als genehmigt bei Merkzeichen aG, Bl, H oder Pflegegrad 4/5 (PG 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung), sonst Genehmigung der Kasse; Dialyse/Chemo/Bestrahlung meist Dauergenehmigung10 % des Fahrpreises, mind. 5 €, max. 10 € je Fahrt (§ 61 SGB V); Befreiung ab Belastungsgrenze
Eingliederungshilfe (Teilhabefachdienst des Bezirks)Werkstatt für behinderte Menschen, Tagesförderstätte, Frühförderung, Autismus-Therapie, TeilhabefahrtenBewilligung im Teilhabe-/Gesamtplan; Fahrdienst als Teil der Maßnahmein der Regel keiner
Schul- und Sportamt des BezirksSchülerfahrdienst zu Förderschulen und integrativen SchulenAntrag der Eltern über die Schule, ärztliche Stellungnahme bzw. Förderbescheid; ÖPNV nicht zumutbarkeiner
Integrationsamt (LAGeSo), Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, UnfallversicherungFahrten zum Arbeitsplatz, zur Ausbildung, Umschulung, RehaSchwerbehinderung/Gleichstellung bzw. Reha-Bescheid; Antrag mit Kostenvoranschlagje nach Bescheid, meist keiner
Pflegekasse (Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege)Fahrten zu Alltagsbegleitung, Einkauf, Arzt ohne Transportschein, FreizeitPflegegrad 1–5; Anbieter mit Anerkennung nach Landesrecht bzw. Verhinderungspflege-Budgetje nach Budget
SelbstzahlerPrivat-, Event-, Gruppen-, Fern- und Flughafenfahrten, Fahrten ohne Kostenträgerkeine Unterlagen; Zahlung vor Fahrtantritt (Überweisung vorab oder nach Absprache bar beim Einsteigen)Festpreis laut kostenlosem Kostenvoranschlag

Sie sind sich nicht sicher, wer für Ihre Fahrt zuständig ist? Das ist völlig normal – das deutsche System ist kompliziert. Rufen Sie uns einfach an. Wir kennen uns aus und sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg für Sie der richtige ist.

Zahlung

Wann und wie Sie bezahlen

Selbstzahler-Fahrten: Sagen Sie unseren Kostenvoranschlag zu, erhalten Sie sofort die Rechnung. Bitte beachten Sie: Wir fahren Selbstzahler-Fahrten nach Zahlungseingang – so ist Ihr Platz sicher. Ihren Wunschtermin garantieren wir, wenn der Betrag bis zum Ende des nächsten Werktags (Montag bis Freitag, ohne Feiertage) nach Erhalt der Rechnung auf unserem Konto ist. Später eingehende Zahlungen berücksichtigen wir gern – dann aber nur, wenn der Termin noch frei ist; sonst bieten wir Ihnen den nächsten freien an. Spätestens 24 Stunden vor der Abholung muss der Betrag bei uns eingegangen sein. Nach Absprache ist auch Barzahlung beim Einsteigen möglich – dann zahlen Sie vor Fahrtantritt direkt bei unserem Fahrer und erhalten eine Quittung.

Krankenkasse: Für Fahrten über die Krankenkasse benötigen wir den vollständig und korrekt ausgefüllten Transportschein – bei genehmigungspflichtigen Fahrten zusätzlich die Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Bitte halten Sie das Original bei der Abholung für unseren Fahrer bereit. Die Abrechnung erfolgt anschließend direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Bezirksamt und Agentur für Arbeit: Fahrten über das Bezirksamt oder die Agentur für Arbeit führen wir durch, sobald die vollständige Kostenübernahme bzw. Genehmigung vorliegt. Die Abrechnung erfolgt anschließend direkt mit dem Amt.

Nicht sicher, welche Leistung passt?

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gern und finden gemeinsam die richtige Lösung.

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