| Gesetzliche Krankenkasse | Krankenfahrten zu Arzt, Klinik, Physio-/Ergotherapie; Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie; stationäre Aufnahme und Entlassung | Transportschein (Muster 4) vom Arzt; ambulant gilt als genehmigt bei Merkzeichen aG, Bl, H oder Pflegegrad 4/5 (PG 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung), sonst Genehmigung der Kasse; Dialyse/Chemo/Bestrahlung meist Dauergenehmigung | 10 % des Fahrpreises, mind. 5 €, max. 10 € je Fahrt (§ 61 SGB V); Befreiung ab Belastungsgrenze |
| Eingliederungshilfe (Teilhabefachdienst des Bezirks) | Werkstatt für behinderte Menschen, Tagesförderstätte, Frühförderung, Autismus-Therapie, Teilhabefahrten | Bewilligung im Teilhabe-/Gesamtplan; Fahrdienst als Teil der Maßnahme | in der Regel keiner |
| Schul- und Sportamt des Bezirks | Schülerfahrdienst zu Förderschulen und integrativen Schulen | Antrag der Eltern über die Schule, ärztliche Stellungnahme bzw. Förderbescheid; ÖPNV nicht zumutbar | keiner |
| Integrationsamt (LAGeSo), Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Unfallversicherung | Fahrten zum Arbeitsplatz, zur Ausbildung, Umschulung, Reha | Schwerbehinderung/Gleichstellung bzw. Reha-Bescheid; Antrag mit Kostenvoranschlag | je nach Bescheid, meist keiner |
| Pflegekasse (Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege) | Fahrten zu Alltagsbegleitung, Einkauf, Arzt ohne Transportschein, Freizeit | Pflegegrad 1–5; Anbieter mit Anerkennung nach Landesrecht bzw. Verhinderungspflege-Budget | je nach Budget |
| Selbstzahler | Privat-, Event-, Gruppen-, Fern- und Flughafenfahrten, Fahrten ohne Kostenträger | keine Unterlagen; Zahlung vor Fahrtantritt (Überweisung vorab oder nach Absprache bar beim Einsteigen) | Festpreis laut kostenlosem Kostenvoranschlag |