Merkzeichen aG, H und Bl in Berlin beantragen: Antrag, Dauer und was sie bei Fahrten bringen
Von Sanftmobil·Lesezeit ca. 8 Min.·Stand: 19. August 2026
Ob die Krankenkasse eine Krankenfahrt ohne Einzelantrag übernimmt, ob Sie den Berliner Sonderfahrdienst nutzen dürfen oder einen Parkausweis bekommen – oft entscheidet ein einzelner Buchstabe im Schwerbehindertenausweis. Wir erklären, was die Merkzeichen aG, H, Bl, G, B und T bedeuten, wie der Antrag beim Versorgungsamt Berlin läuft und wie Sie Ihre Chancen verbessern.
Welche Merkzeichen gibt es – und was bedeuten sie?
Der Schwerbehindertenausweis (ab einem Grad der Behinderung von 50) kann Merkzeichen enthalten: Buchstaben, die bestimmte gesundheitliche Einschränkungen bescheinigen und konkrete Nachteilsausgleiche auslösen. Über die Merkzeichen entscheidet das Versorgungsamt nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung). Nicht die Diagnose allein zählt, sondern ihre Auswirkung im Alltag – deshalb lohnt sich ein gut begründeter Antrag.
G – erheblich gehbehindert: Wer ortsübliche Wegstrecken (als Richtwert etwa zwei Kilometer in rund 30 Minuten) nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren zu Fuß zurücklegen kann. Nachteilsausgleich: Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke oder 50 % Kfz-Steuerermäßigung.
aG – außergewöhnlich gehbehindert: Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung, die einem GdB von mindestens 80 entspricht – Betroffene können sich dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb des Fahrzeugs bewegen (§ 229 Abs. 3 SGB IX), zum Beispiel Menschen, die dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesen sind. Nachteilsausgleiche: blauer EU-Parkausweis, Freifahrt im Nahverkehr, Kfz-Steuerbefreiung.
H – hilflos: Wer für die gewöhnlichen, regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens (Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang, Bewegen in der Wohnung) dauerhaft und in erheblichem Umfang fremde Hilfe braucht – als Anhalt etwa zwei Stunden täglich. Nachteilsausgleiche: Wertmarke ohne Gebühr, Kfz-Steuerbefreiung, Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 € im Jahr.
Bl – blind: Sehschärfe auf dem besseren Auge höchstens 1/50 (2 %) oder gleichzusetzende Störung. Nachteilsausgleiche wie bei H, in Berlin zusätzlich Landespflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz.
B – Begleitperson: Eine Begleitperson fährt im öffentlichen Nahverkehr kostenlos mit. Wird in der Regel zusammen mit G, aG, H, Bl oder Gl geprüft.
T – Teilnahme am Sonderfahrdienst (nur Berlin): Das LAGeSo vergibt dieses Landes-Merkzeichen, wenn eine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG), ein mobilitätsbedingter GdB von mindestens 80 und Schwierigkeiten beim Treppensteigen nachgewiesen sind. Es berechtigt zu Freizeitfahrten mit dem Berliner Sonderfahrdienst.
Gl, RF, TBl: gehörlos (Freifahrt oder Kfz-Steuerermäßigung), Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, taubblind.
Was die Merkzeichen bei Fahrten konkret bringen
Für Fahrgäste eines Fahrdienstes sind drei Punkte entscheidend:
Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung: Nach der Krankentransport-Richtlinie gilt die Genehmigung der Krankenkasse als erteilt, wenn im Ausweis aG, Bl oder H steht – ebenso bei Pflegegrad 4 oder 5 und bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung. Die Ärztin oder der Arzt stellt den Transportschein aus, Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung; ein Einzelantrag bei der Kasse entfällt. Mehr im Ratgeber Transportschein.
Freizeitfahrten mit dem Berliner Sonderfahrdienst: nur mit Merkzeichen T. Ohne T – oder wenn das Fahrtenkontingent aufgebraucht ist – fahren Sie mit uns als Alternative zum Sonderfahrdienst.
Parken und Nahverkehr: Mit aG beantragen Sie den blauen EU-Parkausweis bei der Straßenverkehrsbehörde Ihres Bezirksamts (kostenlos, Kopie von Ausweis und Bescheid, etwa vier Wochen Vorlauf). Mit G, aG, H, Bl oder Gl fahren Sie mit der Wertmarke kostenlos Bus und Bahn: Sie kostet 104 € im Jahr oder 53 € im Halbjahr und ist bei H, Bl sowie beim Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe auf Antrag kostenlos. Kfz-Steuerbefreiung gibt es bei aG, H und Bl über das Hauptzollamt.
Kein Merkzeichen, trotzdem Fahrt nötig? Ohne aG, H oder Bl kann Ihr Arzt die Krankenfahrt trotzdem verordnen – die Kasse prüft dann im Einzelfall, die Genehmigung holen Sie vor der Fahrt ein. Alltags- und Teilhabefahrten ohne Krankenkasse fahren wir über Pflegekasse, Eingliederungshilfe oder als Selbstzahler – ganz ohne Merkzeichen oder Berechtigungsschein.
Antrag beim LAGeSo: Schritt für Schritt
Zuständige Stelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) – Versorgungsamt, Sächsische Straße 28, 10707 Berlin (Post: Postfach 31 09 29, 10639 Berlin), Telefon 115, infoservice@lageso.berlin.de. Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular: „Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach § 152 SGB IX“ – als Erstantrag, als Änderungsantrag (Verschlimmerung) oder nur für zusätzliche Merkzeichen. Das Formular finden Sie auf service.berlin.de unter „Schwerbehinderung – Feststellung einer Behinderung beantragen“; die Online-Antragstellung war im Sommer 2026 vorübergehend nicht verfügbar, fehlende Unterlagen können Sie aber online nachreichen.
Merkzeichen ankreuzen und begründen: Im Antrag werden die gewünschten Merkzeichen (G, aG, H, B, Bl, Gl, RF, TBl, T) ausdrücklich beantragt. Beschreiben Sie in eigenen Worten, wie weit Sie gehen können, welche Hilfsmittel Sie brauchen und wobei Sie täglich Hilfe benötigen.
Unterlagen beilegen: Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), Steuer-Identifikationsnummer, aktuelle Befunde und Entlassungsberichte, Pflegegutachten, Schweigepflichtentbindung für die behandelnden Ärzte; bei Vertretung Vollmacht oder Betreuerausweis, bei Kindern ab 15 Jahren der Nachweis des Sorgerechts.
Abschicken und Lichtbild nachreichen: Antrag per Post einsenden. Für den Ausweis übermitteln Sie ein aktuelles Passfoto – online, per E-Mail (JPG), per Post oder persönlich.
Bescheid und Ausweis: Sie erhalten einen Feststellungsbescheid mit GdB und Merkzeichen; der Ausweis kommt per PIN-Post, in der Regel befristet. Die Wertmarke (Beiblatt) beantragen Sie anschließend beim LAGeSo.
Unterlagen und Tipps, die den Antrag stärken
Bitten Sie Ihre Fachärztinnen und -ärzte, Funktionseinschränkungen konkret zu benennen – „kann ohne Begleitung keine 50 Meter gehen“, „Sturzgefahr“, „Hilfe beim Transfer in den Rollstuhl“ – statt nur Diagnosen aufzuzählen.
Legen Sie das Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes bei: Es beschreibt den Hilfebedarf in genau den Kategorien, die auch für H und aG relevant sind.
Für H hilft ein Tagebuch des Hilfebedarfs über zwei Wochen (Uhrzeit, Tätigkeit, Dauer der Hilfe).
Reha-Entlassungsberichte, Befunde von Orthopädie, Neurologie, Kardiologie oder Augenheilkunde beilegen – das Amt fordert sonst nach, und die Bearbeitung verzögert sich.
Kostenlose Hilfe beim Antrag: Pflegestützpunkte, die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), Sozialdienste der Kliniken sowie Sozialverbände wie VdK und SoVD (gegen Mitgliedsbeitrag, auch im Widerspruchsverfahren).
Wie lange dauert es – und was tun bei Ablehnung?
Das Service-Portal des Landes Berlin nennt derzeit eine Bearbeitungsdauer von etwa 5 bis 6 Monaten; der Versand des Ausweises nach Eingang des Lichtbilds dauert zusätzlich einige Wochen. Die Feststellung wirkt in der Regel ab dem Antragsmonat – wer früh stellt, sichert sich Ansprüche rückwirkend, etwa beim Steuer-Pauschbetrag.
Fällt der Bescheid zu niedrig aus oder fehlt ein Merkzeichen, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen – schriftlich beim LAGeSo, die Begründung darf nachgereicht werden. Hilft der Widerspruch nicht, steht der Weg zum Sozialgericht Berlin offen; das Verfahren ist gerichtskostenfrei.
Gut zu wissen für Krankenfahrten: Solange der Bescheid aussteht, kann Ihre Ärztin die Fahrt trotzdem verordnen – die Krankenkasse entscheidet dann im Einzelfall. Liegt bereits Pflegegrad 4 oder 5 vor, brauchen Sie für die Genehmigung kein Merkzeichen.
Besonderheiten bei Kindern: Autismus, Down-Syndrom, Mehrfachbehinderung
Für Kinder gelten dieselben Merkzeichen. Bewertet wird der Hilfebedarf, der über das altersübliche Maß hinausgeht. Bei schweren Erkrankungen und tiefgreifenden Entwicklungsstörungen sehen die Versorgungsmedizinischen Grundsätze für bestimmte Altersstufen regelhaft Hilflosigkeit (H) vor; häufig kommen B (Begleitperson) und G hinzu. Mit H entfällt die Gebühr für die Wertmarke, Eltern können den Pauschbetrag von 7.400 € übertragen bekommen, und Krankenfahrten – etwa zur Therapie – gelten als genehmigt. Für den Schulweg ist dagegen nicht das Merkzeichen entscheidend, sondern der Bescheid des Schul- bzw. Jugendamts oder der Eingliederungshilfe: Schulfahrten für Kinder mit Autismus oder Down-Syndrom und Ratgeber Eingliederungshilfe.
Und bis der Bescheid da ist? So fahren Sie trotzdem
Sanftmobil fährt ohne Merkzeichen und ohne Berechtigungsschein: Krankenfahrten mit Transportschein (auch mit Einzelgenehmigung der Kasse), Fahrten über Eingliederungshilfe oder Pflegekasse (Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege) oder als Selbstzahler zum Festpreis per kostenlosem Kostenvoranschlag. Unsere Disposition sagt Ihnen vor der Fahrt, welcher Kostenträger in Ihrem Fall infrage kommt und was auf dem Transportschein stehen muss.
Häufige Fragen
aG, Bl oder H. Dann gilt die Genehmigung für Fahrten zur ambulanten Behandlung als erteilt – genauso wie bei Pflegegrad 4 oder 5 und bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung. Sie brauchen nur den Transportschein vom Arzt und zahlen die Zuzahlung von 5 bis 10 € je Fahrt.
Beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) – Versorgungsamt, Sächsische Straße 28, 10707 Berlin, mit dem Formular „Antrag auf Feststellung einer Behinderung“. Der Antrag ist kostenlos; Merkzeichen können auch nachträglich per Änderungsantrag beantragt werden.
Laut Service-Portal des Landes Berlin derzeit etwa 5 bis 6 Monate (Stand August 2026). Die Feststellung gilt in der Regel rückwirkend ab dem Antragsmonat.
Ein Berliner Landes-Merkzeichen für die Teilnahme am Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung. Voraussetzung sind eine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG), ein mobilitätsbedingter GdB von mindestens 80 und Schwierigkeiten beim Treppensteigen. Es wird ebenfalls beim LAGeSo beantragt.
Nein. Den blauen EU-Parkausweis beantragen Sie gesondert bei der Straßenverkehrsbehörde Ihres Bezirksamts – kostenlos, mit Kopie von Schwerbehindertenausweis und Bescheid, am besten vier Wochen vor dem gewünschten Termin.
104 € im Jahr oder 53 € im Halbjahr. Kostenlos ist sie auf Antrag bei den Merkzeichen H und Bl sowie beim Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt.
Brauchen Sie eine Fahrt in Berlin?
Wir beraten Sie gerne – unverbindlich, kostenlos und mit Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden.
Geschrieben von der Sanftmobil-Disposition, fachlich geprüft von Mert Karadeniz (Geschäftsführer)
Wir organisieren täglich Kranken- und Behindertenfahrten in allen 12 Berliner Bezirken und beraten Fahrgäste, Angehörige und Einrichtungen zu Transportschein, Kostenträgern und Rollstuhlsicherung. Dieser Ratgeber fasst unsere Praxiserfahrung zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Ihre Krankenkasse bzw. der Kostenträger. Mehr über uns