Krankenhausentlassung organisieren: Fahrt nach Hause, Kostenübernahme und Checkliste für Angehörige
Von Sanftmobil·Lesezeit ca. 8 Min.·Stand: 19. September 2026
„Ihre Mutter kann morgen nach Hause“ – dieser Anruf kommt oft kurzfristig. Dann stellen sich viele Fragen auf einmal: Wer fährt sie nach Hause, wenn sie noch nicht gut laufen kann? Zahlt das die Krankenkasse? Wer kümmert sich um Pflegebett, Pflegedienst oder Kurzzeitpflege? Dieser Ratgeber erklärt, was das Krankenhaus leisten muss, wie die Fahrt nach Hause läuft und was Angehörige in Berlin in welcher Reihenfolge organisieren.
Fahrten zur Aufnahme ins Krankenhaus und zur Entlassung gehören zu den Fahrten „im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung“ (§ 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V). Anders als bei Fahrten zur ambulanten Behandlung braucht es dafür keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die Fahrt aus medizinischen Gründen notwendig ist – weil Sie nach der Operation nicht laufen können, auf Rollstuhl oder Tragestuhl angewiesen sind oder Bus, Bahn und Privat-Pkw nicht zumutbar sind – und dass ein Arzt das bescheinigt.
Diesen Transportschein stellt die Klinik aus (Stationsärztin oder -arzt als „Verordnung einer Krankenbeförderung“), nicht der Hausarzt. Sprechen Sie die Station am besten am Tag vor der Entlassung darauf an und sagen Sie, wie Sie befördert werden müssen. Sie zahlen pro Fahrt die gesetzliche Zuzahlung von 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 und höchstens 10 € – es sei denn, Sie sind über die Belastungsgrenze befreit (mehr zur Zuzahlung). Fehlt die medizinische Notwendigkeit, ist die Heimfahrt Privatsache: Dann fahren wir Sie trotzdem gern – zum Festpreis als Selbstzahler.
Entlassung in die Reha oder Kurzzeitpflege? Die Fahrt zur Anschlussrehabilitation übernimmt in der Regel der Reha-Träger (Rentenversicherung oder Krankenkasse), der die Reha bewilligt hat. Die Fahrt in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung wird von vielen Kassen wie die Heimfahrt behandelt – lassen Sie sich das vor der Fahrt vom Sozialdienst oder der Kasse bestätigen.
Sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend?
Die Stationsärztin legt auf dem Transportschein die Beförderungsart fest – und damit, wer fahren darf:
Krankenfahrt sitzend (Taxi, Mietwagen, Fahrdienst): Sie können mit Hilfe ein- und aussteigen; der Fahrer begleitet Sie bis zur Wohnungstür.
Krankenfahrt im Rollstuhl: Sie bleiben im eigenen Rollstuhl oder nutzen unseren; über den Hublift geht es ins Fahrzeug, der Rollstuhl wird mit dem Kraftknotensystem gesichert (Rollstuhltransport).
Krankenfahrt mit Tragestuhl: Für Wohnungen in Berliner Altbauten ohne Aufzug – unser Tragestuhlservice bringt Sie sicher über die Treppe. Bitte bei der Bestellung Stockwerk und Treppensituation nennen.
Liegendtransport oder Betreuung während der Fahrt nötig: Dann ist ein Krankentransportwagen (KTW) mit rettungsdienstlichem Personal zuständig, den die Klinik bestellt – Krankenfahrt oder Krankentransport?
Entlassmanagement: Was das Krankenhaus leisten muss
Seit 2017 haben Patientinnen und Patienten einen gesetzlichen Anspruch auf Entlassmanagement (§ 39 Abs. 1a SGB V, konkretisiert im Rahmenvertrag Entlassmanagement). Das Krankenhaus muss frühzeitig prüfen, welche Versorgung nach der Entlassung nötig ist, und sie organisieren – in der Praxis über den Sozialdienst oder die Pflegeüberleitung. Dafür unterschreiben Sie bei der Aufnahme eine Einwilligung; ohne sie darf die Klinik Ihre Daten nicht an Pflegedienst, Hausarzt oder Kasse weitergeben.
Im Rahmen des Entlassmanagements darf das Krankenhaus für bis zu sieben Kalendertage verordnen: Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl, Pflegebett, Toilettenstuhl), häusliche Krankenpflege und Soziotherapie; außerdem kann es die Arbeitsunfähigkeit für bis zu sieben Tage bescheinigen. Der Sozialdienst hilft bei Anträgen auf Anschlussrehabilitation, Kurzzeitpflege, Haushaltshilfe und Pflegegrad. Sie erhalten einen (vorläufigen) Entlassbrief und einen Medikationsplan; der Hausarzt sollte innerhalb weniger Tage informiert sein.
Fragen Sie aktiv nach: „Wer ist für das Entlassmanagement zuständig?“, „Welche Hilfsmittel sind bestellt und wann werden sie geliefert?“, „Ist der Pflegedienst informiert?“, „Welche Medikamente bekommen wir mit, und wie lange reichen sie?“. Lassen Sie sich den Entlasstermin früh nennen, damit Fahrt, Schlüssel und Empfang zu Hause geregelt sind.
Pflege nach der Entlassung: Pflegegrad, Kurzzeitpflege, Übergangspflege
Pflegegrad beantragen – am besten noch aus dem Krankenhaus: Ein formloser Anruf oder Brief an die Pflegekasse genügt, das Datum des Antrags zählt. Liegt die Person im Krankenhaus und hängt die Weiterversorgung davon ab, muss die Begutachtung spätestens am fünften Arbeitstag nach Antragseingang erfolgen (§ 18a Abs. 5 SGB XI) statt wie sonst innerhalb von 25 Arbeitstagen. Der Sozialdienst unterstützt dabei – Ratgeber Pflegegrad.
Kurzzeitpflege: Mit Pflegegrad 2 bis 5 zahlt die Pflegekasse bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (zusammen mit der Verhinderungspflege). Ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 gibt es Kurzzeitpflege über die Krankenkasse (§ 39c SGB V), wenn häusliche Krankenpflege nicht ausreicht.
Übergangspflege im Krankenhaus: Lassen sich notwendige Anschlussleistungen – Pflegedienst, Kurzzeitpflege, Reha – nicht sofort organisieren, haben Sie Anspruch auf bis zu zehn Tage Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39e SGB V). Niemand muss unversorgt entlassen werden.
Anschlussrehabilitation (AHB): Beginnt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung; der Sozialdienst stellt den Antrag, die Fahrt dorthin organisiert und zahlt meist der Reha-Träger.
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel: Pflegebett, Toilettenstuhl oder Rollator verordnet die Klinik, das Sanitätshaus liefert idealerweise vor der Entlassung. Mit Pflegegrad stehen zusätzlich 42 € im Monat für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel zu.
Beratung: Die Berliner Pflegestützpunkte beraten in jedem Bezirk kostenlos zu Pflegedienst, Hausnotruf, Essen auf Rädern, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege (Ratgeber Entlastungsbetrag).
Ablauf mit Sanftmobil: Von der Station bis ins Wohnzimmer
Anruf oder Online-Anfrage – auch kurzfristig, rund um die Uhr: Klinik und Station, voraussichtliche Entlasszeit, Zieladresse, Stockwerk und Aufzug, Rollstuhl oder Tragestuhl, Begleitperson.
Transportschein der Klinik: Wir sagen Ihnen, was darauf stehen muss (Beförderungsart, Grund). Bitte halten Sie ihn vollständig ausgefüllt bei der Abholung im Original für unseren Fahrer bereit.
Abholung auf der Station: Der Fahrer kommt zur Station, hilft mit Gepäck, Entlassbrief und Medikamenten und begleitet Sie zum Fahrzeug – egal ob Charité, Vivantes, DRK, Helios oder Sana (barrierefrei zu Berlins Kliniken).
Fahrt im Mercedes-Benz Sprinter mit Hublift nach DIN 75078 und 4-Punkt-Kraftknotensicherung – oder sitzend im Fahrzeug, wenn Sie selbst einsteigen können.
Bis in die Wohnung: Begleitung zur Wohnungstür, bei Treppen per Tragestuhl, auf Wunsch Hilfe bis zum Sessel; Koffer und Hilfsmittel kommen mit.
Abrechnung: Wir rechnen, soweit möglich, direkt mit der Krankenkasse ab und quittieren die Zuzahlung – die Quittung brauchen Sie für die Belastungsgrenze.
Checkliste für Angehörige: Das klären Sie vor der Entlassung
Entlasstermin und Uhrzeit mit der Station festgelegt
Transportschein der Klinik mit Beförderungsart (sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl) angefordert
Fahrdienst bestellt – mit Stockwerk, Aufzug, Rollstuhl/Tragestuhl und Begleitperson
Entlassbrief, Medikationsplan und Medikamente bzw. Rezepte für die ersten Tage (bis zu 7 Tage) mitgegeben
Hilfsmittel (Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl) verordnet und Lieferung vor der Ankunft zu Hause bestätigt
Pflegedienst, Hausarzt und ggf. Physiotherapie informiert; erster Termin vereinbart
Pflegegrad-Antrag gestellt oder Höherstufung beantragt (Datum notieren)
Kurzzeitpflege, Übergangspflege oder Reha geklärt, falls die Versorgung zu Hause noch nicht steht
Jemand empfängt zu Hause – oder der Fahrdienst weiß, wer aufschließt
Zuzahlungsquittungen sammeln (Belastungsgrenze) und Befreiungsbescheinigung mitgeben, falls vorhanden
Häufige Fragen
Ja, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist und der Stationsarzt sie verordnet – als Fahrt im Zusammenhang mit der stationären Behandlung ohne gesonderte Genehmigung. Sie zahlen die Zuzahlung von 10 %, mindestens 5 und höchstens 10 € je Fahrt. Ist die Fahrt nur bequemer, aber nicht notwendig, zahlen Sie sie selbst.
Das Krankenhaus – die Stationsärztin oder der Stationsarzt – nicht der Hausarzt. Sprechen Sie die Station am Vortag an und nennen Sie die nötige Beförderungsart (sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl).
Ja. Nennen Sie der Station Ihren Wunsch oder rufen Sie uns direkt an; wir stimmen die Abholzeit mit der Station ab und nehmen den Transportschein bei der Abholung mit.
Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse noch aus dem Krankenhaus – dann muss die Begutachtung innerhalb von fünf Arbeitstagen erfolgen, wenn die Weiterversorgung davon abhängt. Bis dahin helfen Kurzzeitpflege über die Krankenkasse (§ 39c SGB V) oder bis zu zehn Tage Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39e SGB V).
Das Krankenhaus muss im Entlassmanagement die Anschlussversorgung organisieren. Lassen sich notwendige Leistungen nicht sofort sicherstellen, besteht Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus für bis zu zehn Tage. Sprechen Sie Sozialdienst und Stationsarzt darauf an.
Ja, rund um die Uhr an allen Tagen – auch kurzfristig, wenn die Entlassung erst am Nachmittag feststeht. Rollstuhl, Tragestuhl und Begleitung bis in die Wohnung sind möglich.
Brauchen Sie eine Fahrt in Berlin?
Wir beraten Sie gerne – unverbindlich, kostenlos und mit Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden.
Geschrieben von der Sanftmobil-Disposition, fachlich geprüft von Mert Karadeniz (Geschäftsführer)
Wir organisieren täglich Kranken- und Behindertenfahrten in allen 12 Berliner Bezirken und beraten Fahrgäste, Angehörige und Einrichtungen zu Transportschein, Kostenträgern und Rollstuhlsicherung. Dieser Ratgeber fasst unsere Praxiserfahrung zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Ihre Krankenkasse bzw. der Kostenträger. Mehr über uns