
Ein Transportschein entscheidet darüber, ob die Krankenkasse Ihre Fahrt bezahlt. Wir zeigen Ihnen verständlich, wie er aufgebaut ist, wer ihn ausfüllt – und warum ambulante Fahrten oft ganz ohne Genehmigung möglich sind.
Wenn die Krankenkasse Ihre Fahrtkosten übernehmen soll, brauchen Sie in den meisten Fällen einen Transportschein. Doch was ist das genau, wer füllt ihn aus, und wann ist gar keine Genehmigung nötig? Wir erklären es Schritt für Schritt.
Der Transportschein ist eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung. Mit ihm bestätigt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, dass eine Fahrt zu einer Behandlung medizinisch notwendig ist. Er ist die Grundlage dafür, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Ausgefüllt wird er von der Arztpraxis oder vom Krankenhaus – nicht von Ihnen selbst.
Wichtig: Fahrten zur ambulanten Behandlung sind grundsätzlich genehmigungspflichtig (§ 60 SGB V). Als genehmigt gelten sie ohne Extra-Antrag bei Merkzeichen aG, Bl oder H sowie bei Pflegegrad 4 oder 5 (Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung) – dann reicht der ausgefüllte Transportschein mit dem Kreuz bei „ambulant". In allen anderen Fällen holen Sie vor der Fahrt die Genehmigung Ihrer Krankenkasse ein; wir helfen dabei.
Damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen, hier die wichtigsten Felder eines Transportscheins in schematischer, vereinfachter Darstellung:
Diese Darstellung ist bewusst neutral gehalten und bildet kein konkretes Kassenformular nach. Das offizielle Formular (oft „Muster 4" genannt) erhalten Sie direkt in Ihrer Arztpraxis.
Bitten Sie in Ihrer Arztpraxis oder im Krankenhaus um eine Verordnung einer Krankenbeförderung.
Melden Sie sich bei Sanftmobil – telefonisch, per WhatsApp oder über unser Formular. Wir klären mit Ihnen die Details.
Senden Sie uns gern vorab ein Foto oder PDF des Transportscheins. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten benötigen wir zusätzlich die Genehmigung Ihrer Krankenkasse – wir unterstützen Sie dabei.
Bitte halten Sie das Original bei der Abholung für unseren Fahrer bereit. Wir bringen Sie sicher ans Ziel – die Abrechnung erfolgt anschließend direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Transport insbesondere bei:
Für hochfrequente Behandlungen wie Dialyse sowie onkologische Chemo- oder Strahlentherapie erteilt die Krankenkasse die Genehmigung in der Regel als Dauergenehmigung für die gesamte Behandlungsserie. Gut zu wissen: Ein Grad der Behinderung (GdB) allein – egal wie hoch – genügt nicht; entscheidend sind die Merkzeichen bzw. der Pflegegrad. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann die Krankenkasse eine Genehmigung im Einzelfall erteilen. Wir helfen Ihnen gerne, den richtigen Weg zu finden. Wie der Schein konkret ausgefüllt sein muss, zeigen wir hier mit Beispielgrafik.
Nicht jede Fahrt ist eine Krankenfahrt. Die Tabelle zeigt, welche Stelle für welche Fahrten zuständig ist und welchen Nachweis Sie brauchen:
| Kostenträger | Typische Fahrten | Voraussetzung / Nachweis | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Krankenkasse | Krankenfahrten zu Arzt, Klinik, Physio-/Ergotherapie; Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie; stationäre Aufnahme und Entlassung | Transportschein (Muster 4) vom Arzt; ambulant gilt als genehmigt bei Merkzeichen aG, Bl, H oder Pflegegrad 4/5 (PG 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung), sonst Genehmigung der Kasse; Dialyse/Chemo/Bestrahlung meist Dauergenehmigung | 10 % des Fahrpreises, mind. 5 €, max. 10 € je Fahrt (§ 61 SGB V); Befreiung ab Belastungsgrenze |
| Eingliederungshilfe (Teilhabefachdienst des Bezirks) | Werkstatt für behinderte Menschen, Tagesförderstätte, Frühförderung, Autismus-Therapie, Teilhabefahrten | Bewilligung im Teilhabe-/Gesamtplan; Fahrdienst als Teil der Maßnahme | in der Regel keiner |
| Schul- und Sportamt des Bezirks | Schülerfahrdienst zu Förderschulen und integrativen Schulen | Antrag der Eltern über die Schule, ärztliche Stellungnahme bzw. Förderbescheid; ÖPNV nicht zumutbar | keiner |
| Integrationsamt (LAGeSo), Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Unfallversicherung | Fahrten zum Arbeitsplatz, zur Ausbildung, Umschulung, Reha | Schwerbehinderung/Gleichstellung bzw. Reha-Bescheid; Antrag mit Kostenvoranschlag | je nach Bescheid, meist keiner |
| Pflegekasse (Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege) | Fahrten zu Alltagsbegleitung, Einkauf, Arzt ohne Transportschein, Freizeit | Pflegegrad 1–5; Anbieter mit Anerkennung nach Landesrecht bzw. Verhinderungspflege-Budget | je nach Budget |
| Selbstzahler | Privat-, Event-, Gruppen-, Fern- und Flughafenfahrten, Fahrten ohne Kostenträger | keine Unterlagen; Zahlung vor Fahrtantritt (Überweisung vorab oder nach Absprache bar beim Einsteigen) | Festpreis laut kostenlosem Kostenvoranschlag |
Den Transportschein füllt Ihre Arztpraxis oder das Krankenhaus aus. Als Patientin oder Patient müssen Sie ihn nicht selbst ausfüllen – Sie reichen ihn nur ein.
Ja, grundsätzlich – die Krankenkasse muss Fahrten zur ambulanten Behandlung vorher genehmigen. Ohne gesonderten Antrag gilt die Genehmigung als erteilt bei Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H sowie bei Pflegegrad 4 oder 5 (Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung). Für Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie erteilt die Kasse meist eine Dauergenehmigung. Immer nötig: der Transportschein (Muster 4) aus Praxis oder Klinik.
Dann kann die Krankenkasse eine Sondergenehmigung für Ihre Fahrt erteilen. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie, wie Sie vorgehen können.
Am einfachsten senden Sie uns ein Foto oder PDF per WhatsApp oder E-Mail, nachdem Sie Ihre Fahrt angefragt haben. So können wir Ihre Fahrt schnell bestätigen.
Wir beraten Sie gerne – unverbindlich, kostenlos und mit Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden.
Jetzt unverbindlich anfragenWir organisieren täglich Kranken- und Behindertenfahrten in allen 12 Berliner Bezirken und beraten Fahrgäste, Angehörige und Einrichtungen zu Transportschein, Kostenträgern und Rollstuhlsicherung. Dieser Ratgeber fasst unsere Praxiserfahrung zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Ihre Krankenkasse bzw. der Kostenträger. Mehr über uns