24/7 für Sie erreichbarFahrdienst in allen Berliner Bezirken
×
LeistungenAblaufBezirkeÜber unsFAQKontaktFahrt anfragen Jetzt bewerben
Jetzt anrufenAntrag stellen
Start/Ratgeber/Ratgeber
Ratgeber

Transportschein beantragen: So bekommen Sie Ihre Krankenfahrt bezahlt

Von Sanftmobil·Lesezeit ca. 5 Min.
Arzt füllt einen Transportschein aus

Ein Transportschein entscheidet darüber, ob die Krankenkasse Ihre Fahrt bezahlt. Wir zeigen Ihnen verständlich, wie er aufgebaut ist, wer ihn ausfüllt – und warum ambulante Fahrten oft ganz ohne Genehmigung möglich sind.

Wenn die Krankenkasse Ihre Fahrtkosten übernehmen soll, brauchen Sie in den meisten Fällen einen Transportschein. Doch was ist das genau, wer füllt ihn aus, und wann ist gar keine Genehmigung nötig? Wir erklären es Schritt für Schritt.

Was ist ein Transportschein?

Der Transportschein ist eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung. Mit ihm bestätigt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, dass eine Fahrt zu einer Behandlung medizinisch notwendig ist. Er ist die Grundlage dafür, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Ausgefüllt wird er von der Arztpraxis oder vom Krankenhaus – nicht von Ihnen selbst.

Wichtig: Fahrten zur ambulanten Behandlung sind grundsätzlich genehmigungspflichtig (§ 60 SGB V). Als genehmigt gelten sie ohne Extra-Antrag bei Merkzeichen aG, Bl oder H sowie bei Pflegegrad 4 oder 5 (Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung) – dann reicht der ausgefüllte Transportschein mit dem Kreuz bei „ambulant". In allen anderen Fällen holen Sie vor der Fahrt die Genehmigung Ihrer Krankenkasse ein; wir helfen dabei.

So ist ein Transportschein aufgebaut

Damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen, hier die wichtigsten Felder eines Transportscheins in schematischer, vereinfachter Darstellung:

Schematische Darstellung – kein echtes Formular
1
Angaben zur versicherten Person
Name, Geburtsdatum und Versichertennummer – also wer gefahren wird.
2
Art der Behandlung
Hier wird angekreuzt, ob es sich um eine ambulante Behandlung, eine stationäre Aufnahme/Entlassung oder z. B. eine Dialyse-/Onkologie-Fahrt handelt.
3
Grund der Beförderung
Warum eine Fahrt nötig ist – etwa wegen einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung oder eines Merkzeichens.
4
Art des Transportmittels
Taxi/Mietwagen, Krankentransportwagen oder – bei Rollstuhlfahrern – ein geeignetes barrierefreies Fahrzeug.
5
Stempel & Unterschrift der Arztpraxis
Ohne ärztliche Unterschrift ist der Schein nicht gültig.

Diese Darstellung ist bewusst neutral gehalten und bildet kein konkretes Kassenformular nach. Das offizielle Formular (oft „Muster 4" genannt) erhalten Sie direkt in Ihrer Arztpraxis.

In 4 Schritten zur bezahlten Fahrt

Transportschein besorgen

Bitten Sie in Ihrer Arztpraxis oder im Krankenhaus um eine Verordnung einer Krankenbeförderung.

Fahrt bei uns anfragen

Melden Sie sich bei Sanftmobil – telefonisch, per WhatsApp oder über unser Formular. Wir klären mit Ihnen die Details.

Schein vorab schicken

Senden Sie uns gern vorab ein Foto oder PDF des Transportscheins. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten benötigen wir zusätzlich die Genehmigung Ihrer Krankenkasse – wir unterstützen Sie dabei.

Sicher gefahren werden

Bitte halten Sie das Original bei der Abholung für unseren Fahrer bereit. Wir bringen Sie sicher ans Ziel – die Abrechnung erfolgt anschließend direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Wann zahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Transport insbesondere bei:

  • Schwerbehinderung mit Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (Blindheit), TBl (Taubblindheit) oder H (Hilflosigkeit)
  • Pflegegrad 4 oder 5
  • Pflegegrad 3, wenn eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt

Für hochfrequente Behandlungen wie Dialyse sowie onkologische Chemo- oder Strahlentherapie erteilt die Krankenkasse die Genehmigung in der Regel als Dauergenehmigung für die gesamte Behandlungsserie. Gut zu wissen: Ein Grad der Behinderung (GdB) allein – egal wie hoch – genügt nicht; entscheidend sind die Merkzeichen bzw. der Pflegegrad. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann die Krankenkasse eine Genehmigung im Einzelfall erteilen. Wir helfen Ihnen gerne, den richtigen Weg zu finden. Wie der Schein konkret ausgefüllt sein muss, zeigen wir hier mit Beispielgrafik.

Welcher Kostenträger zahlt welche Fahrt?

Nicht jede Fahrt ist eine Krankenfahrt. Die Tabelle zeigt, welche Stelle für welche Fahrten zuständig ist und welchen Nachweis Sie brauchen:

Wer zahlt welche Fahrt – Überblick (Stand: September 2026, ohne Gewähr)
KostenträgerTypische FahrtenVoraussetzung / NachweisEigenanteil
Gesetzliche KrankenkasseKrankenfahrten zu Arzt, Klinik, Physio-/Ergotherapie; Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie; stationäre Aufnahme und EntlassungTransportschein (Muster 4) vom Arzt; ambulant gilt als genehmigt bei Merkzeichen aG, Bl, H oder Pflegegrad 4/5 (PG 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung), sonst Genehmigung der Kasse; Dialyse/Chemo/Bestrahlung meist Dauergenehmigung10 % des Fahrpreises, mind. 5 €, max. 10 € je Fahrt (§ 61 SGB V); Befreiung ab Belastungsgrenze
Eingliederungshilfe (Teilhabefachdienst des Bezirks)Werkstatt für behinderte Menschen, Tagesförderstätte, Frühförderung, Autismus-Therapie, TeilhabefahrtenBewilligung im Teilhabe-/Gesamtplan; Fahrdienst als Teil der Maßnahmein der Regel keiner
Schul- und Sportamt des BezirksSchülerfahrdienst zu Förderschulen und integrativen SchulenAntrag der Eltern über die Schule, ärztliche Stellungnahme bzw. Förderbescheid; ÖPNV nicht zumutbarkeiner
Integrationsamt (LAGeSo), Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, UnfallversicherungFahrten zum Arbeitsplatz, zur Ausbildung, Umschulung, RehaSchwerbehinderung/Gleichstellung bzw. Reha-Bescheid; Antrag mit Kostenvoranschlagje nach Bescheid, meist keiner
Pflegekasse (Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege)Fahrten zu Alltagsbegleitung, Einkauf, Arzt ohne Transportschein, FreizeitPflegegrad 1–5; Anbieter mit Anerkennung nach Landesrecht bzw. Verhinderungspflege-Budgetje nach Budget
SelbstzahlerPrivat-, Event-, Gruppen-, Fern- und Flughafenfahrten, Fahrten ohne Kostenträgerkeine Unterlagen; Zahlung vor Fahrtantritt (Überweisung vorab oder nach Absprache bar beim Einsteigen)Festpreis laut kostenlosem Kostenvoranschlag

Häufige Fragen

Den Transportschein füllt Ihre Arztpraxis oder das Krankenhaus aus. Als Patientin oder Patient müssen Sie ihn nicht selbst ausfüllen – Sie reichen ihn nur ein.

Ja, grundsätzlich – die Krankenkasse muss Fahrten zur ambulanten Behandlung vorher genehmigen. Ohne gesonderten Antrag gilt die Genehmigung als erteilt bei Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H sowie bei Pflegegrad 4 oder 5 (Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung). Für Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie erteilt die Kasse meist eine Dauergenehmigung. Immer nötig: der Transportschein (Muster 4) aus Praxis oder Klinik.

Dann kann die Krankenkasse eine Sondergenehmigung für Ihre Fahrt erteilen. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie, wie Sie vorgehen können.

Am einfachsten senden Sie uns ein Foto oder PDF per WhatsApp oder E-Mail, nachdem Sie Ihre Fahrt angefragt haben. So können wir Ihre Fahrt schnell bestätigen.

Brauchen Sie eine Fahrt in Berlin?

Wir beraten Sie gerne – unverbindlich, kostenlos und mit Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden.

Jetzt unverbindlich anfragen
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Regelungen können sich ändern und im Einzelfall abweichen. Sprechen Sie uns für eine individuelle Beratung gerne an.
Geschrieben von der Sanftmobil-Disposition, fachlich geprüft von Mert Karadeniz (Geschäftsführer)

Wir organisieren täglich Kranken- und Behindertenfahrten in allen 12 Berliner Bezirken und beraten Fahrgäste, Angehörige und Einrichtungen zu Transportschein, Kostenträgern und Rollstuhlsicherung. Dieser Ratgeber fasst unsere Praxiserfahrung zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Ihre Krankenkasse bzw. der Kostenträger. Mehr über uns

☎ AnrufenWhatsApp