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* in der Regel meldet sich das Büro am gleichen Tag zurück oder rufen sie in unseren öffnungszeiten per Telefon direkt an.
Einfach mit der Krankenkasse bezahlen.
Wie funktioniert es?
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Transport für eine schwerbehinderte Person, deren Schwerbehindertenausweis eines der folgenden Merkzeichen enthält: „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung, „Bl“ für Blindheit oder „H“ für Hilflosigkeit. Sowie für Pflegebedürftige, deren Pflegebescheid Pflegegrad 4 oder 5 ausweist, sowie Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 3, wenn bei ihnen eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt. Wenn Sie eine Transportverordnung oder einen Transportschein haben, rechnen wir mit den Kostenträgern direkt ab. Für Fahrten zur Schule oder Arbeit übernehmen die Ämter die Kosten, im Normalfall muss man drei Vorkostenanschläge übersenden. Bei privaten Fahrten wie zum Beispiel zu Freizeitveranstaltungen ist der Sonderfahrdienst WirMobil zuständig, andernfalls muss man die Kosten für einen Fahrdienst privat tragen.





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